Rechtsanwalt - Dr. Igali-Igalffy - Rechtsanwaltskanzlei Mödling - Wien 3 Landstrasse

Tarif

Wir sind aufgrund der geltenden standesrechtlichen Vorschriften verpflichtet, gemäß dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) oder den Autonomen Honorar – Richtlinien für Rechtsanwälte (AHR) abzurechnen.

Dies bedeutet für die Berechnung Ihres Honorars, dass zunächst ein sogenannter Streitwert festzulegen ist. Dieser Streitwert ist die Basis für die Höhe des Honorars. Von dieser Basis aus berechnen wir dann entweder

 Variante A
einen ermittelten Stundensatz

 Variante B
in einem Prozess gemäß den vorgeschriebenen Tarifsätzen die Leistungen für Klagen und Schriftsätze je nach Schwierigkeit, Verhandlungen je nach Dauer, sowie einen Zuschlag von 50 bis 240 % Einheitssatz (ES) für die Nebenleistungen wie Besprechungen, Telefonate und Schriftverkehr

 Variante C
die beanspruchten für Sie erbrachten Leistungen einzeln, oder

 Variante D
ein Fixhonorar als Pauschalhonorar für genau im vorhinein definierte Leistungen

Insbesondere bei Vertretungen im Schuldenregulierungsverfahren (Privatkonkurs) empfehlen wir die Vereinbarung eines ermäßigten Pauschalhonorars, welche sämtliche notwendigen Arbeiten und Leistungen abdeckt.