TarifWir sind aufgrund der geltenden standesrechtlichen Vorschriften verpflichtet, gemäß dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) oder den Autonomen Honorar Richtlinien für Rechtsanwälte (AHR) abzurechnen. Dies bedeutet für die Berechnung Ihres Honorars, dass zunächst
ein sogenannter Streitwert festzulegen ist. Dieser Streitwert ist
die Basis für die Höhe des Honorars. Von dieser Basis aus
berechnen wir dann entweder
Insbesondere bei Vertretungen im Schuldenregulierungsverfahren (Privatkonkurs)
empfehlen wir die Vereinbarung eines ermäßigten Pauschalhonorars,
welche sämtliche notwendigen Arbeiten und Leistungen abdeckt.
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